123 C 390/14•Amtsgericht Köln, 2015-02-25, 123 C 390/14
Amtsgericht Köln, 2015-02-25, 123 C 390/14
123 C 390/14Gericht erster Instanz25.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 123 C 390/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-25
Aktenzeichen: 123 C 390/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0225.123C390.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 123
Tenor
Der Prozesskostenhilfeantrag des Klägers vom 26.11.2014 wird zurückgewiesen.
Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).
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