Amtsgericht Köln, 2015-02-27, 613 Ls 19/15

613 Ls 19/15Gericht erster Instanz27.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 613 Ls 19/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-27

Aktenzeichen: 613 Ls 19/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0227.613LS19.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 613

Tenor

Der Angeklagte ist einer Tötung auf Verlangen schuldig.

Von Strafe wird abgesehen.

Er trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.

§§ 216, 60 StGB

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