142 C 398/14•Amtsgericht Köln, 2015-03-02, 142 C 398/14
Amtsgericht Köln, 2015-03-02, 142 C 398/14
142 C 398/14Gericht erster Instanz02.03.2015
Regest
Verjährung des Anspruches einer Rechtsschutzversicherung gegen den Versicherungsnehmer auf Rückzahlung festgesetzter Kosten wegen grob fahrlässiger Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 398/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-02
Aktenzeichen: 142 C 398/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0302.142C398.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Leitsätze
Verjährung des Anspruches einer Rechtsschutzversicherung gegen den Versicherungsnehmer auf Rückzahlung festgesetzter Kosten wegen grob fahrlässiger Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat.
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