Amtsgericht Köln, 2015-03-02, 142 C 398/14

142 C 398/14Gericht erster Instanz02.03.2015

Regest

Verjährung des Anspruches einer Rechtsschutzversicherung gegen den Versicherungsnehmer auf Rückzahlung festgesetzter Kosten wegen grob fahrlässiger Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 398/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-02

Aktenzeichen: 142 C 398/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0302.142C398.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Verjährung des Anspruches einer Rechtsschutzversicherung gegen den Versicherungsnehmer auf Rückzahlung festgesetzter Kosten wegen grob fahrlässiger Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat.

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