Amtsgericht Köln, 2015-03-16, 378 II 122/14

378 II 122/14Gericht erster Instanz16.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 378 II 122/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-16

Aktenzeichen: 378 II 122/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0316.378II122.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 378

Tenor

wird den folgenden Nachlassgläubigern ihre angemeldeten Forderungen gegen den Nachlass vorbehalten:

Deutsche Rentenversicherung Bund, Zur Schwedenschanze 1, 18435 Stralsundzu 00000000X000 i.H.v. 386.352,42 €

Weitere Nachlassgläubiger werden ausgeschlossen.

Die ausgeschlossenen Nachlassgläubiger, soweit nicht ihre Rechte nach dem Gesetz unberührt bleiben, können von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Überschuss ergibt. Auch haftet ihnen dann jeder Erbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeiten. Das Recht, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, bleibt unberührt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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