137 C 542/14•Amtsgericht Köln, 2015-03-30, 137 C 542/14
Amtsgericht Köln, 2015-03-30, 137 C 542/14
137 C 542/14Gericht erster Instanz30.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 137 C 542/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-30
Aktenzeichen: 137 C 542/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0330.137C542.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 137
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 400,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.11.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 58 % die Klägerin und zu 42 % der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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