270 C 114/10•Amtsgericht Köln, 2015-04-01, 270 C 114/10
Amtsgericht Köln, 2015-04-01, 270 C 114/10
270 C 114/10Gericht erster Instanz01.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 270 C 114/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-01
Aktenzeichen: 270 C 114/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0401.270C114.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 270
Tenor
wird der Antrag der E. GmbH auf Festsetzung einer Entschädigung für das Gutachten vom 02.07.2013 zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
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