Amtsgericht Köln, 2015-04-01, 270 C 114/10

270 C 114/10Gericht erster Instanz01.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 270 C 114/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-01

Aktenzeichen: 270 C 114/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0401.270C114.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 270

Tenor

wird der Antrag der E. GmbH auf Festsetzung einer Entschädigung für das Gutachten vom 02.07.2013 zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

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