528 Ds 167/15121 Js 610/14•Amtsgericht Köln, 2015-04-10, 528 Ds 167/15121 Js 610/14
Amtsgericht Köln, 2015-04-10, 528 Ds 167/15121 Js 610/14
528 Ds 167/15121 Js 610/14Gericht erster Instanz10.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 528 Ds 167/15121 Js 610/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-10
Aktenzeichen: 528 Ds 167/15121 Js 610/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0410.528DS167.15121JS6.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 528
Tenor
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Ausstellens jugendgefährdender Trägermedien kostenpflichtig verwarnt.
Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15,- Euro bleibt vorbehalten.
§§ 15 Abs.1 Nr.2, Abs.2 Nr.3, 27 Abs.1 Nr.1 JuSchG
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