125 C 579/14•Amtsgericht Köln, 2015-04-13, 125 C 579/14
Amtsgericht Köln, 2015-04-13, 125 C 579/14
125 C 579/14Gericht erster Instanz13.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 125 C 579/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-13
Aktenzeichen: 125 C 579/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0413.125C579.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 125
Tenor
1.) Die Klage wird abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin
auferlegt.
3.) Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin
kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicher-
heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren
Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor
der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.