Amtsgericht Köln, 2015-04-13, 125 C 579/14

125 C 579/14Gericht erster Instanz13.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 125 C 579/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-13

Aktenzeichen: 125 C 579/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0413.125C579.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 125

Tenor

1.) Die Klage wird abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin

auferlegt.

3.) Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin

kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicher-

heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren

Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor

der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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