Amtsgericht Köln, 2015-04-13, 125 C 635/14

125 C 635/14Gericht erster Instanz13.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 125 C 635/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-13

Aktenzeichen: 125 C 635/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0413.125C635.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 125

Tenor

1.) Die Klage wird abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

3.) Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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