120 C 132/14•Amtsgericht Köln, 2015-04-23, 120 C 132/14
Amtsgericht Köln, 2015-04-23, 120 C 132/14
120 C 132/14Gericht erster Instanz23.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 120 C 132/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-23
Aktenzeichen: 120 C 132/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0423.120C132.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 120
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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