Amtsgericht Köln, 2015-04-23, 120 C 132/14

120 C 132/14Gericht erster Instanz23.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 120 C 132/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-23

Aktenzeichen: 120 C 132/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0423.120C132.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 120

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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