Amtsgericht Köln, 2015-04-27, 142 C 558/13

142 C 558/13Gericht erster Instanz27.04.2015

Regest

Überwiegendes Mitverschulden einer Bank bei Auszahlung von gepfändeten Sparguthaben nach Verlustmeldung des Sparbuchs ohne Durchführung des Aufgebotverfahrens.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 558/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-27

Aktenzeichen: 142 C 558/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0427.142C558.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Überwiegendes Mitverschulden einer Bank bei Auszahlung von gepfändeten Sparguthaben nach Verlustmeldung des Sparbuchs ohne Durchführung des Aufgebotverfahrens.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Gerichtkosten tragen die Klägerin zu 86 %, der Beklagte zu 2.) zu 8 % und die Beklagten zu 1.) und 2.) gesamtschuldnerisch zu 6 %.

Die aussergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen der Beklagte zu 2.) zu 8 % und die Beklagten zu 1.) und 2.) gesamtschuldnerisch zu 6 %. Die aussergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1.) trägt die Klägerin zu 94 % und die aussergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2.) zu 86 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet haben.

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