142 C 558/13•Amtsgericht Köln, 2015-04-27, 142 C 558/13
Amtsgericht Köln, 2015-04-27, 142 C 558/13
142 C 558/13Gericht erster Instanz27.04.2015
Regest
Überwiegendes Mitverschulden einer Bank bei Auszahlung von gepfändeten Sparguthaben nach Verlustmeldung des Sparbuchs ohne Durchführung des Aufgebotverfahrens.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 558/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-27
Aktenzeichen: 142 C 558/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0427.142C558.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Leitsätze
Überwiegendes Mitverschulden einer Bank bei Auszahlung von gepfändeten Sparguthaben nach Verlustmeldung des Sparbuchs ohne Durchführung des Aufgebotverfahrens.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Gerichtkosten tragen die Klägerin zu 86 %, der Beklagte zu 2.) zu 8 % und die Beklagten zu 1.) und 2.) gesamtschuldnerisch zu 6 %.
Die aussergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen der Beklagte zu 2.) zu 8 % und die Beklagten zu 1.) und 2.) gesamtschuldnerisch zu 6 %. Die aussergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1.) trägt die Klägerin zu 94 % und die aussergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2.) zu 86 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet haben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.