220 C 482/14•Amtsgericht Köln, 2015-04-29, 220 C 482/14
Amtsgericht Köln, 2015-04-29, 220 C 482/14
220 C 482/14Gericht erster Instanz29.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 220 C 482/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-29
Aktenzeichen: 220 C 482/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0429.220C482.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 220
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, den Einbau von jeweils einem Rauchmelder in Flur, Wohn- sowie Schlafzimmer der Marke Brunata Metrona Funksystem Star in der Wohnung im 3. OG links des Hauses O Straße Köln, zu dulden
sowie hierzu
der Klägerin und den von der Klägerin beauftragten Handwerkern nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von mindestens einer Woche Zutritt zu den Räumen der Wohnung im 3. OG links des Hauses O. Straße Köln, werktags zwischen 8 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 18 Uhr zu gewähren und zwar durch Öffnen sämtlicher Türen zu den genannten Räumen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.