210 C 26/15•Amtsgericht Köln, 2015-05-13, 210 C 26/15
Amtsgericht Köln, 2015-05-13, 210 C 26/15
210 C 26/15Gericht erster Instanz13.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 210 C 26/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-13
Aktenzeichen: 210 C 26/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0513.210C26.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 210
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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