121 C 407/14•Amtsgericht Köln, 2015-05-19, 121 C 407/14
Amtsgericht Köln, 2015-05-19, 121 C 407/14
121 C 407/14Gericht erster Instanz19.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 121 C 407/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-19
Aktenzeichen: 121 C 407/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0519.121C407.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 121
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 3.771,42 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2014 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von EUR 413,64 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.