118 C 52/15•Amtsgericht Köln, 2015-05-20, 118 C 52/15
Amtsgericht Köln, 2015-05-20, 118 C 52/15
118 C 52/15Gericht erster Instanz20.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 118 C 52/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-20
Aktenzeichen: 118 C 52/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0520.118C52.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 118
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Berufung wird zugelassen.
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