Amtsgericht Köln, 2015-06-12, 124 C 609/14

124 C 609/14Gericht erster Instanz12.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 124 C 609/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-12

Aktenzeichen: 124 C 609/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0612.124C609.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 124

Tenor

Die Klage wird abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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