124 C 609/14•Amtsgericht Köln, 2015-06-12, 124 C 609/14
Amtsgericht Köln, 2015-06-12, 124 C 609/14
124 C 609/14Gericht erster Instanz12.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 124 C 609/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-12
Aktenzeichen: 124 C 609/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0612.124C609.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 124
Tenor
Die Klage wird abgewiesen
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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