Amtsgericht Köln, 2015-06-16, 646 Ls 234/14

646 Ls 234/14Gericht erster Instanz16.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 646 Ls 234/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-16

Aktenzeichen: 646 Ls 234/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0616.646LS234.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 646

Tenor

  • Der Angeklagte wird wegen Betruges in sechs Fällen – unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 02.12.2014 (646 Ls 281/14) und der dort bereits einbezogenen Urteile – zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Die Verwaltungsbehörde darf vor Ablauf von 6 Monaten keine Fahrerlaubnis erteilen.

Von der Erhebung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.

Der Angeklagte trägt seine notwendigen Auslagen selbst.

§§ 263 Abs. 1, 69a, 53 StGB, 1, 105 ff JGG

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