Amtsgericht Köln, 2015-06-22, 142 C 641/14

142 C 641/14Gericht erster Instanz22.06.2015

Regest

Keine Verschiebung des Verjährungsbeginnes wegen anspruchsfeindlicher Rechtsprechung

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 641/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-22

Aktenzeichen: 142 C 641/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0622.142C641.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Keine Verschiebung des Verjährungsbeginnes wegen anspruchsfeindlicher Rechtsprechung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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