142 C 641/14•Amtsgericht Köln, 2015-06-22, 142 C 641/14
Amtsgericht Köln, 2015-06-22, 142 C 641/14
142 C 641/14Gericht erster Instanz22.06.2015
Regest
Keine Verschiebung des Verjährungsbeginnes wegen anspruchsfeindlicher Rechtsprechung
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 641/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-22
Aktenzeichen: 142 C 641/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0622.142C641.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Leitsätze
Keine Verschiebung des Verjährungsbeginnes wegen anspruchsfeindlicher Rechtsprechung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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