Amtsgericht Köln, 2015-06-23, 124 C 52/15

124 C 52/15Gericht erster Instanz23.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 124 C 52/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-23

Aktenzeichen: 124 C 52/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0623.124C52.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 124

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 388,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 2.1.2009 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Kostennote der Kanzlei T Rechtsanwälte in Höhe von 41,77 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 16% und dem Kläger zu 84% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die jeweils andere Seite Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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