Amtsgericht Köln, 2015-06-30, 215 C 38/15

215 C 38/15Gericht erster Instanz30.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 215 C 38/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-30

Aktenzeichen: 215 C 38/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0630.215C38.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 215

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil vom 13.03.2015 wird aufgeboben und die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.