215 C 38/15•Amtsgericht Köln, 2015-06-30, 215 C 38/15
Amtsgericht Köln, 2015-06-30, 215 C 38/15
215 C 38/15Gericht erster Instanz30.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 215 C 38/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-30
Aktenzeichen: 215 C 38/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0630.215C38.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 215
Tenor
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Das Versäumnisurteil vom 13.03.2015 wird aufgeboben und die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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