Amtsgericht Köln, 2015-06-30, 221 C 521/14

221 C 521/14Gericht erster Instanz30.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 221 C 521/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-30

Aktenzeichen: 221 C 521/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0630.221C521.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 221

Tenor

Versäumnisurteil

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 310,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 29.09.2012 sowie 5,11 € vorgerichtliche Mahngebühren sowie 70,20 € vorgerichtliche rechtsanwaltliche Mahnkosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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