221 C 521/14•Amtsgericht Köln, 2015-06-30, 221 C 521/14
Amtsgericht Köln, 2015-06-30, 221 C 521/14
221 C 521/14Gericht erster Instanz30.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 221 C 521/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-30
Aktenzeichen: 221 C 521/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0630.221C521.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 221
Tenor
Versäumnisurteil
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 310,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 29.09.2012 sowie 5,11 € vorgerichtliche Mahngebühren sowie 70,20 € vorgerichtliche rechtsanwaltliche Mahnkosten zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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