Amtsgericht Köln, 2015-07-02, 807 OWi 107/15

807 OWi 107/15Gericht erster Instanz02.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 807 OWi 107/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-02

Aktenzeichen: 807 OWi 107/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0702.807OWI107.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 807

Tenor

Gegen die Betroffene wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 72 OWiG wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit gemäß und §§ 37 Abs 2, 49 StVO, 24 StVG, 132 BKat eine Geldbuße in Höhe von 90,00 EUR festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt diese selbst.

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