Amtsgericht Köln, 2015-07-02, 815 OWi -107/15

815 OWi -107/15Gericht erster Instanz02.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 815 OWi -107/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-02

Aktenzeichen: 815 OWi -107/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0702.815OWI107.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 815

Tenor

Gegen die Betroffene wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 72 OWiG wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit gemäß und §§ 37 Abs 2, 49 StVO, 24 StVG, 132 BKat eine Geldbuße in Höhe von 90,00 EUR festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt diese selbst.

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