815 OWi -107/15•Amtsgericht Köln, 2015-07-02, 815 OWi -107/15
Amtsgericht Köln, 2015-07-02, 815 OWi -107/15
815 OWi -107/15Gericht erster Instanz02.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 815 OWi -107/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-02
Aktenzeichen: 815 OWi -107/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0702.815OWI107.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 815
Tenor
Gegen die Betroffene wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 72 OWiG wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit gemäß und §§ 37 Abs 2, 49 StVO, 24 StVG, 132 BKat eine Geldbuße in Höhe von 90,00 EUR festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt diese selbst.
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