Amtsgericht Köln, 2015-07-13, 110 AR 2/15

110 AR 2/15Gericht erster Instanz13.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 110 AR 2/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-13

Aktenzeichen: 110 AR 2/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0713.110AR2.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 110

Tenor

Auf die Erinnerung vom 04.12.2014 (AG Köln 32 VI 241/14) wird die Kostenrechnung vom 02.12.2014 (Kz. X710720805127X) aufgehoben.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen.

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