142 C 653/13•Amtsgericht Köln, 2015-07-13, 142 C 653/13
Amtsgericht Köln, 2015-07-13, 142 C 653/13
142 C 653/13Gericht erster Instanz13.07.2015
Regest
Krankenversicherungsrecht: Keine Stornohaftung sondern Neuberechnung der Abschlusscourtage des Versicherungsmaklers bei Insolvenz des Versicherungsnehmers und Umstellung auf den Notlagentarif.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 653/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-13
Aktenzeichen: 142 C 653/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0713.142C653.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Leitsätze
Krankenversicherungsrecht: Keine Stornohaftung sondern Neuberechnung der Abschlusscourtage des Versicherungsmaklers bei Insolvenz des Versicherungsnehmers und Umstellung auf den Notlagentarif.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 311,40 nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten ab dem 20.04.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 3/5 und der Beklagte zu 2/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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