Amtsgericht Köln, 2015-07-15, 119 C 181/15

119 C 181/15Gericht erster Instanz15.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 119 C 181/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-15

Aktenzeichen: 119 C 181/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0715.119C181.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 119

Tenor

1.) Die Klage wird abgewiesen.

2.) Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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