222 C 132/15•Amtsgericht Köln, 2015-07-16, 222 C 132/15
Amtsgericht Köln, 2015-07-16, 222 C 132/15
222 C 132/15Gericht erster Instanz16.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 222 C 132/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-16
Aktenzeichen: 222 C 132/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0716.222C132.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 222
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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