222 C 529/14•Amtsgericht Köln, 2015-07-16, 222 C 529/14
Amtsgericht Köln, 2015-07-16, 222 C 529/14
222 C 529/14Gericht erster Instanz16.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 222 C 529/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-16
Aktenzeichen: 222 C 529/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0716.222C529.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 222
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, in der von der Klägerin angemieteten Wohnung im 2. Obergeschoss des Hauses C. Str. in Köln die erforderlichen Schönheitsreparaturen (Maler- und Anstricharbeiten, Anstrich bzw. Tapezieren der Decken- und Wandflächen in allen Räumen mit Ausnahme des Badezimmers) sach- und fachgerecht durchzuführen oder durch Beauftragte durchführen zu lassen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 2.500 €.
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