Amtsgericht Köln, 2015-07-16, 222 C 529/14

222 C 529/14Gericht erster Instanz16.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 222 C 529/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-16

Aktenzeichen: 222 C 529/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0716.222C529.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 222

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, in der von der Klägerin angemieteten Wohnung im 2. Obergeschoss des Hauses C. Str. in Köln die erforderlichen Schönheitsreparaturen (Maler- und Anstricharbeiten, Anstrich bzw. Tapezieren der Decken- und Wandflächen in allen Räumen mit Ausnahme des Badezimmers) sach- und fachgerecht durchzuführen oder durch Beauftragte durchführen zu lassen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 2.500 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.