226 C 49/12•Amtsgericht Köln, 2015-07-16, 226 C 49/12
Amtsgericht Köln, 2015-07-16, 226 C 49/12
226 C 49/12Gericht erster Instanz16.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 226 C 49/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-16
Aktenzeichen: 226 C 49/12
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0716.226C49.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 226
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.