Amtsgericht Köln, 2015-07-16, 226 C 49/12

226 C 49/12Gericht erster Instanz16.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 226 C 49/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-16

Aktenzeichen: 226 C 49/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0716.226C49.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 226

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leisten.

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