Amtsgericht Köln, 2015-07-17, 224 C 394/14

224 C 394/14Gericht erster Instanz17.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 224 C 394/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-17

Aktenzeichen: 224 C 394/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0717.224C394.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 224

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im Hause T.- Str. 2 in 00000 Köln, gelegen im 1. Obergeschoss, bestehend aus drei Zimmern, einer Küche, einer Diele, einem Bad / WC, einem Kellerraum und einem Vorrat zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,00 EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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