224 C 394/14•Amtsgericht Köln, 2015-07-17, 224 C 394/14
Amtsgericht Köln, 2015-07-17, 224 C 394/14
224 C 394/14Gericht erster Instanz17.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 224 C 394/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-17
Aktenzeichen: 224 C 394/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0717.224C394.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 224
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im Hause T.- Str. 2 in 00000 Köln, gelegen im 1. Obergeschoss, bestehend aus drei Zimmern, einer Küche, einer Diele, einem Bad / WC, einem Kellerraum und einem Vorrat zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,00 EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.