261 C 56/15•Amtsgericht Köln, 2015-07-22, 261 C 56/15
Amtsgericht Köln, 2015-07-22, 261 C 56/15
261 C 56/15Gericht erster Instanz22.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 261 C 56/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-22
Aktenzeichen: 261 C 56/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0722.261C56.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 261
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 767,93 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2.7.2014 nebst außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 78,89 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 32% und die Beklagte zu 68%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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