Amtsgericht Köln, 2015-07-23, 128 C 55/15

128 C 55/15Gericht erster Instanz23.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 128 C 55/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-23

Aktenzeichen: 128 C 55/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0723.128C55.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 128

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30,00 EUR Zug um Zug gegen Erstellung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung zu zahlen.

Weiterhin wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 47,60 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.01.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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