Amtsgericht Köln, 2015-07-31, 136 C 49/14

136 C 49/14Gericht erster Instanz31.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 136 C 49/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-31

Aktenzeichen: 136 C 49/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0731.136C49.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 136

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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