Amtsgericht Köln, 2015-08-04, 138 C 93/15

138 C 93/15Gericht erster Instanz04.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 138 C 93/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-04

Aktenzeichen: 138 C 93/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0804.138C93.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 138

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1) zu ½, die Kläger zu 2) und 3) zu je 1/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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