138 C 93/15•Amtsgericht Köln, 2015-08-04, 138 C 93/15
Amtsgericht Köln, 2015-08-04, 138 C 93/15
138 C 93/15Gericht erster Instanz04.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 138 C 93/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-04
Aktenzeichen: 138 C 93/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0804.138C93.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 138
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1) zu ½, die Kläger zu 2) und 3) zu je 1/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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