Amtsgericht Köln, 2015-08-06, 205 C 230/15

205 C 230/15Gericht erster Instanz06.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 205 C 230/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-06

Aktenzeichen: 205 C 230/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0806.205C230.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 205

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, die von den Beklagten an der Front aus gesehen linken Balkonbrüstung des zu ihrer Wohnung gehörenden Balkons montierte Satelliten-Empfangsanlage einschließlich der Verkabelung und deren Durchführung in die Wohnung zu entfernen, entfernt zu halten und eingetretene Substanzschäden gegebenenfalls Bohrlöcher im Fensterrahmen und Schäden an der Brüstung fachgerecht zu beseitigen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 700 EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dergleichen Höhe leistet.

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