212 C 86/13•Amtsgericht Köln, 2015-08-09, 212 C 86/13
Amtsgericht Köln, 2015-08-09, 212 C 86/13
212 C 86/13Gericht erster Instanz09.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 212 C 86/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-09
Aktenzeichen: 212 C 86/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0809.212C86.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 212
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des insgesamt vollstreckungsfähigen Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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