Amtsgericht Köln, 2015-08-09, 212 C 86/13

212 C 86/13Gericht erster Instanz09.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 212 C 86/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-09

Aktenzeichen: 212 C 86/13

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0809.212C86.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 212

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des insgesamt vollstreckungsfähigen Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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