111 C 411/14•Amtsgericht Köln, 2015-08-11, 111 C 411/14
Amtsgericht Köln, 2015-08-11, 111 C 411/14
111 C 411/14Gericht erster Instanz11.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 111 C 411/14 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-11
Aktenzeichen: 111 C 411/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0811.111C411.14.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Abt. 111
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 299,00 EUR (in Worten: zweihundertneunundneunzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.09.2014 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.11.2014 Zug um Zug gegen Rückgabe der von der Beklagten unter der Rechnungsnummer 21/07289 gefertigten Brille zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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