227 C 251/14•Amtsgericht Köln, 2015-08-14, 227 C 251/14
Amtsgericht Köln, 2015-08-14, 227 C 251/14
227 C 251/14Gericht erster Instanz14.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 227 C 251/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-14
Aktenzeichen: 227 C 251/14
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0814.227C251.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 227
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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