Amtsgericht Köln, 2015-08-14, 227 C 251/14

227 C 251/14Gericht erster Instanz14.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 227 C 251/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-14

Aktenzeichen: 227 C 251/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0814.227C251.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 227

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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