211 C 32/15•Amtsgericht Köln, 2015-08-18, 211 C 32/15
Amtsgericht Köln, 2015-08-18, 211 C 32/15
211 C 32/15Gericht erster Instanz18.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 211 C 32/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-18
Aktenzeichen: 211 C 32/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0818.211C32.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.211
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 51 % und die Beklagten zu 49 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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