Amtsgericht Köln, 2015-08-18, 211 C 32/15

211 C 32/15Gericht erster Instanz18.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 211 C 32/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-18

Aktenzeichen: 211 C 32/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0818.211C32.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt.211

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 51 % und die Beklagten zu 49 %.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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