Amtsgericht Köln, 2015-08-26, 206 C 23/15

206 C 23/15Gericht erster Instanz26.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 206 C 23/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-26

Aktenzeichen: 206 C 23/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0826.206C23.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 206

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 66,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.02.2015 Zug um Zug gegen Herausgabe des Kautionssparbuches mit der Kontonummer 000000000 bei der Sparkasse Dortmund und Freigabe des Kautionsguthabens zu zahlen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Beklagten nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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