Amtsgericht Köln, 2015-09-01, 266 C 107/15

266 C 107/15Gericht erster Instanz01.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 266 C 107/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-01

Aktenzeichen: 266 C 107/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0901.266C107.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 266

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 273,98 EUR nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.12.2014 nebst außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 78,90 EUR zu bezahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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