142 C 78/15•Amtsgericht Köln, 2015-09-07, 142 C 78/15
Amtsgericht Köln, 2015-09-07, 142 C 78/15
142 C 78/15Gericht erster Instanz07.09.2015
Regest
Reisevertragsrecht: Kein Reisemangel bei Eindringen einer Ratte in das Hotelzimmer.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 78/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-07
Aktenzeichen: 142 C 78/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0907.142C78.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Leitsätze
Reisevertragsrecht: Kein Reisemangel bei Eindringen einer Ratte in das Hotelzimmer.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung auf Grund des Urteiles gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat
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