Amtsgericht Köln, 2015-09-07, 142 C 78/15

142 C 78/15Gericht erster Instanz07.09.2015

Regest

Reisevertragsrecht: Kein Reisemangel bei Eindringen einer Ratte in das Hotelzimmer.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 78/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-07

Aktenzeichen: 142 C 78/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0907.142C78.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Reisevertragsrecht: Kein Reisemangel bei Eindringen einer Ratte in das Hotelzimmer.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung auf Grund des Urteiles gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat

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