Amtsgericht Köln, 2015-09-07, 142 C 80/15

142 C 80/15Gericht erster Instanz07.09.2015

Regest

Reisevertragsrecht: Zur Einstandspflicht des Reiseveranstalters bei Verunreinigung des Meerwassers durch eine defekte Kläranlage.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 80/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-07

Aktenzeichen: 142 C 80/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0907.142C80.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Reisevertragsrecht: Zur Einstandspflicht des Reiseveranstalters bei Verunreinigung des Meerwassers durch eine defekte Kläranlage.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung auf Grund des Urteiles gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

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