Amtsgericht Köln, 2015-09-10, 140 C 102/15

140 C 102/15Gericht erster Instanz10.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 140 C 102/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-10

Aktenzeichen: 140 C 102/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0910.140C102.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 140

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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