523 Ds 474/13•Amtsgericht Köln, 2015-09-23, 523 Ds 474/13
Amtsgericht Köln, 2015-09-23, 523 Ds 474/13
523 Ds 474/13Gericht erster Instanz23.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 523 Ds 474/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-23
Aktenzeichen: 523 Ds 474/13
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0923.523DS474.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 523
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Wuchers in 3 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 35 € verurteilt.Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.Angewandte Vorschriften: §§ 291 Abs. 1 Nr. 3, 53 StGB, 465 StPO.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.