124 C 344/15•Amtsgericht Köln, 2015-11-27, 124 C 344/15
Amtsgericht Köln, 2015-11-27, 124 C 344/15
124 C 344/15Gericht erster Instanz27.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 124 C 344/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-27
Aktenzeichen: 124 C 344/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:1127.124C344.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 124
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Leistungsfall betreffend der Angelegenheit "Widerruf Darlehensvertrag gegen die Kreissparkasse Köln mit der Darlehensnummer 0000000000" eingetreten ist und die Beklagtenseite den Klägern Deckung für die außergerichtliche Vertretung zu gewähren hat.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Kläger Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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