Amtsgericht Köln, 2016-01-27, 220 C 409/15

220 C 409/15Gericht erster Instanz27.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 220 C 409/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-27

Aktenzeichen: 220 C 409/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0127.220C409.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt.220

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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