Amtsgericht Köln, 2016-02-11, 203 C 466/15

203 C 466/15Gericht erster Instanz11.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 203 C 466/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-11

Aktenzeichen: 203 C 466/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0211.203C466.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 203

Tenor

wird der Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten zu 1 vom 17.12.2015 zurückgewiesen.

Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).

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