203 C 466/15•Amtsgericht Köln, 2016-02-11, 203 C 466/15
Amtsgericht Köln, 2016-02-11, 203 C 466/15
203 C 466/15Gericht erster Instanz11.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 203 C 466/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-11
Aktenzeichen: 203 C 466/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0211.203C466.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 203
Tenor
wird der Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten zu 1 vom 17.12.2015 zurückgewiesen.
Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).
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