332 F 27/15•Amtsgericht Köln, 2016-02-23, 332 F 27/15
Amtsgericht Köln, 2016-02-23, 332 F 27/15
332 F 27/15Gericht erster Instanz23.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 332 F 27/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-23
Aktenzeichen: 332 F 27/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0223.332F27.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 332
Tenor
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Den Eltern O. und N.H. wird die elterliche Sorge für das Kind M., geb. am xx.xx.xxxx entzogen. Es wird Vormundschaft angeordnet.
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Zum Vormund wird das Jugendamt Köln bestellt.
Die Vormundschaft wird berufsmäßig geführt.
- Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
- Verfahrenswert: 3.000,00 €
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