Amtsgericht Köln, 2016-02-23, 332 F 27/15

332 F 27/15Gericht erster Instanz23.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 332 F 27/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-23

Aktenzeichen: 332 F 27/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0223.332F27.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 332

Tenor

  1. Den Eltern O. und N.H. wird die elterliche Sorge für das Kind M., geb. am xx.xx.xxxx entzogen. Es wird Vormundschaft angeordnet.

  2. Zum Vormund wird das Jugendamt Köln bestellt.

Die Vormundschaft wird berufsmäßig geführt.

  1. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

  1. Verfahrenswert: 3.000,00 €

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