581 Ds 39/16•Amtsgericht Köln, 2016-02-24, 581 Ds 39/16
Amtsgericht Köln, 2016-02-24, 581 Ds 39/16
581 Ds 39/16Gericht erster Instanz24.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 581 Ds 39/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-24
Aktenzeichen: 581 Ds 39/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0224.581DS39.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 581
Tenor
| Der Angeklagte wird wegen Diebstahls und unerlaubten Besitzes von Amphetamin zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten und einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 5,- Euro kostenpflichtig verurteilt. |
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Einzelstrafen:
Zu 1) 6 Monate Freiheitsstrafe
Zu 2) 20 Tagessätze zu je 5,- Euro Geldstrafe
Angewandte Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 53 StGB, 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG | | |
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